Am 18. Juni 2021 hat der Regierungsrat des Kantons Luzern die Gesamtrevision der Ortsplanung Hochdorf genehmigt und gleichzeitig drei Beschwerden vollumfänglich abgewiesen. Wir freuen uns. Damit wird ein intensiver Planungsprozess abgeschlossen, der 2013 mit der Erarbeitung des Siedlungsleitbildes begann. Hochdorf verfügt nun wiederum über eine zukunftsgerichtete Ortsplanung, die einen Schwerpunkt auf die Baukultur legt, die Siedlungsentwicklung nach Innen fördert und die neuen Definitionen der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) einführt.