Wie soll sich Luzern bis 2050 entwickeln?
Der Regierungsrat verabschiedet die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans
Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans verabschiedet und unterbreitet sie dem Kantonsrat. Damit erreicht ein anspruchsvoller raumplanerischer Prozess einen wichtigen Meilenstein. Im Zentrum stehen der Umgang mit dem erwarteten Bevölkerungswachstum und eine kompakte, haushälterische Siedlungsentwicklung. Erstmals ist der Kantonsrat für die Verabschiedung der Raumentwicklungsstrategie verantwortlich.
Wachstum lenken, Wohnraum schaffen
Der Kanton Luzern rechnet bis 2050 mit einem Wachstum von rund 120’000 Einwohnenden. Entscheidend ist, dass dieses Wachstum aktiv gelenkt, mit der Infrastruktur abgestimmt und qualitätsvoll gestaltet wird. Der Richtplan definiert dazu verschiedene Massnahmen zur Erhöhung des Wohnraumangebots. Mit den «Zentrumsgebieten» wird ein neues Instrument etabliert: Kanton und Standortgemeinden evaluieren zentrale Siedlungslagen mit hohem Verdichtungspotenzial für die Schaffung von Wohn- und Arbeitsraum.
Auch bei den Arbeitsflächen gilt weiterhin der Grundsatz: Innenentwicklung vor Bauzonenerweiterung. Bestehende Potenziale sollen effizient genutzt und gezielt aktiviert werden. Zudem stärkt der Richtplan die aktive Bodenpolitik sowie Themen wie Schwammstadt, Siedlungsökologie, Biodiversität und ökologische Infrastruktur.
Interdisziplinäre Raumentwicklung in der Praxis
plan:team durfte den Kanton Luzern in dieser wichtigen Phase umfassend unterstützen. Während der öffentlichen Auflage 2025 konzipierte, organisierte und moderierte plan:team drei Informationsveranstaltungen. Im Anschluss an die öffentliche Auflage begleitete plan:team die systematische Auswertung der rund 3200 Anträge und Bemerkungen, erarbeitete fachliche Vorschläge zum Umgang mit den Eingaben und unterstützte die Überarbeitung der Richtplan-Textkarten. «In der Auswertung der 3200 Rückmeldungen stecken viel Akribie, Ausdauer und fachliche Detailarbeit», sagt Mario Baumgartner, Projektleiter Raumentwicklung bei plan:team. «Diese Sorgfalt bei der Prüfung der Eingaben und ihrer Übersetzung in Richtplaninhalte trägt wesentlich zur Qualität des vorliegenden Richtplans bei.»
Gerade bei einer Gesamtrevision zeigt sich der Wert interdisziplinärer Raumentwicklung: Fachliche, planungsrechtliche und politische Fragestellungen müssen zusammengeführt werden, damit tragfähige räumliche Grundlagen entstehen.
Nächste Schritte
Die Beratung und Beschlussfassung durch den Kantonsrat erfolgen voraussichtlich im Herbst 2026. Anschliessend wird der kantonale Richtplan zusammen mit dem Planungsbericht dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung durch den Bundesrat wird im Verlauf des Jahres 2027 erwartet.
Wir danken dem Kanton Luzern und insbesondere der Dienststelle Raum und Wirtschaft rawi für die sehr gute Zusammenarbeit.
Alle weiteren Information unter:
richtplan.lu.ch/Gesamtrevision