Erschliessungsplan Kantonsstrasse Gerlafingen
Gemäss neuer Praxis des kantonalen Amtes für Verkehr und Tiefbau AVT (Information Oktober 2020) stellt der Kanton Solothurn die Baulinien (und Sichtzonen gemäss § 50 KBV) entlang von Kantonsstrassen flächendeckend in eigenen kantonalen Plänen dar. Hierfür soll parallel zur Ortsplanung ein Auftrag an das planende Büro vergeben werden. Die Auflage und Genehmigung dieser Pläne erfolgen durch den Kanton. In den kommunalen Erschliessungsplänen werden die kantonalen Baulinien orientierend dargestellt, so kann der Blick fürs Ganze gewährleistet bleiben.
Bei der Überarbeitung der kantonalen Baulinienpläne werden die rechtsgültigen Kantonsstrassenbaulinien mit den ortsbaulichen Absichten der Nutzungsplanung sowie den verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Anliegen (des Kantons und der Gemeinde) abgeglichen.